Du hast eine Webseite, bist dir aber unsicher, ob diese auch tatsächlich rechtlich tip top sauber und in Ordnung ist? Gerade in Bezug auf Datenschutz, Impressum und Bildrechten lauern dir als Webseitenbetreiber eine Reihe von Abmahn-Fallen, die dir teuer zu stehen kommen können. Damit dir das auf gar keinen Fall passiert, zeigen wir dir 10 Tipps und To-Do´s für deine Unternehmensseite:
Die ePrivacy-Verordnung ist eine Ergänzung der DSGVO. Die DSGVO stellt dabei die Basis, die EPVO die nächste Stufe. D.h. während die DSGVO greift, wenn personenbezogene Daten vorliegen, kümmert sich ePrivacy um den Weg dorthin. Sie soll mit der seit 2002 geltenden ePrivacy-Richtlinie, die zuletzt 2009 in Bezug auf Cookies aktualisiert wurde, vollständig als Verordnung ersetzt werden. Warum? Weil die bisherige ePrivacy-Richtlinie aus Sicht der EU-Kommission nicht mehr den aktuellen technischen Fortschritten entspricht. Außerdem soll damit das Datenschutz-Niveau in der EU angeglichen und angehoben werden – als EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt. Die ePrivacy-Verordnung soll Daten von natürlichen und juristisc
Know MoreUm den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, bedarf es in bestimmten Fällen eines Auftragsverarbeitungs-Vertrags (AV-Vertrag). Diesen haben wir in Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten, Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, Marienplatz 2, 80331 München, erstellt und stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.
Alle Unternehmen und Webseiten, die personenbezogene Daten (Kunden-, Mitarbeiter- und Nutzerdaten) verarbeiten, müssen mit diesen sorgfältig umgehen.
Wir beraten Sie gerne persönlich unter 0961 470 30 661.